Bauspardarlehen

 

 
Bauspardarlehen

Eine besondere Form von Wohnbaukredit stellt das Bauspardarlehen dar.
Das Bauspardarlehen dient für Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum in Österreich – also zum Erwerb von Baugrund, zum Erwerb und Sanierung einer Wohnung oder einem Haus.

Das Bauspardarlehen wird in aller Regel durch Eintragung eines Pfandrechtes im Grundbuch sichergestellt (hypothekarische Sicherstellung). Ausnahme ist das Sanierungsdarlehen, das allerdings mit EUR 25.000,-- limitiert ist. Hier ist keine hypothekarische Sicherstellung notwendig.

Der Zinssatz ist in der Regel für einen gewissen Zeitraum (z. B. 18 Monate) fix und danach variabel.
Die Bandbreite bewegt sich zwischen 2,9 % bis 6 % Nominalzinssatz abhängig vom Leitzinssatz.
Manche Bausparkassen garantieren die 6% Obergrenze auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Diese Obergrenze stellt den größten Vorteil gegenüber Bankenkredit bzw. die Untergrenze von 2,9% einen kleinen Nachteil.

Wer ein Bauspardarlehen haben möchte, aber über kein Bausparguthaben verfügt, darf ein Zwischendarlehen aufnehmen und dafür während einer Laufzeit von ca. eineinhalb bis zwei Jahren Zinsen zahlen. Hier gibt es keine Zinsuntergrenze oder -obergrenze.

Die Darlehensobergrenze für das Bauspardarlehen beträgt 300.000 pro Person (Stand 2012). Die Laufzeit eines Bauspardarlehens kann zwischen 5 und 30 Jahre betragen (zuzüglich Zwischendarlehensphase).
Die Darlehenssumme darf maximal 80 Prozent des Werts des Objektes ausmachen.

Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?
*Baugrundkauf
*Neubau eines Wohnhauses
*Kauf eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung
*Aus-, Zu-, Umbau, Renovierung
*Erbteilauszahlung
*Schuldablöse
*Aufschließungskosten
*Bildung und Pflege
*Gewerbliche Nutzung von max. 50 % des Wertes möglich.

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