Bausparen

 
Bausparen
 
 
Das Bausparen gehört zu den beliebtesten Sparformen der Österreicher!

Jeder kann so viele Bausparverträge haben, wie er möchte. Es wird aber pro Person nur ein Vertrag vom Staat mit der Bausparprämie gefördert.

Der Prozentsatz für die Berechnung der Bausparprämie wird jedes Jahr im Voraus durch das Bundesministerium für Finanzen ermittelt und beträgt mindestens 1,5 % und maximal 4 % der jährlichen Sparleistung. Die sogenannte Höchstbemessungsgrundlage pro Person ist derzeit EUR 1.200,-. Das bedeutet, dass bei einer Sparleistung pro Jahr von EUR 1.200,- die Mindestprämie EUR 18,-, die Maximalprämie EUR 48,- beträgt. Diese Beträge sind KESt. frei. 

Die gesetzliche Bindefrist (Laufzeit) für einen Bausparvertrag beträgt 6 Jahre. Darüber hinaus werben manche Bausparkassen mit diversen "Geschenken" bzw. "Sonderkonditionen" auch für längere Laufzeiten an (z. B. 7 Jahre, 10 Jahre) - die gesetzliche Bindefrist beträgt aber auch bei diesen Verträgen 6 Jahre.

Grundsätzlich gibt es 2 Bauspartarife: Der Bausparvertrag mit variabler Verzinsung (klassisches Bausparen) hat einen attraktiven fixen "Einstiegszinssatz" (bis zu 12 Monaten) und danach einen variablen Zinssatz in einer bestimmten Zinsbandbreite, der jährlich neu festgelegt wird. Der Bausparvertrag mit fixer Verzinsung garantiert über die gesamte Laufzeit einen fixen Prozentsatz, mit dem das Kapital verzinst wird. Die Verzinsung ist Kest-pflichtig.

Bei Kündigung vor Ablauf der steuerlichen Mindestbindungsfrist von 6 Jahren wird ein Verwaltungskostenbeitrag verrechnet und die Verzinsung des Bausparguthabens vom Tag der ersten Einzahlung mit einem niedrigeren Zinssatz neu berechnet. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Bausparguthabens kommt es weiters zur Rückrechnung der Bausparprämie.
 
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