Eigenheim
• Feuer
• Sturm
• Leitungswasser
• Grundstückshaftpflicht
• Feuer
Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Flugzeugabstürze sind grundsätzlich versichert.
Oft sind folgende Sachen oder Schäden nicht oder nur mit Einschränkung versichert: Brandherd, Verpuffung, Sengschäden, grobe Fahrlässigkeit usw., was die richtige Beratung unheimlich wichtigmacht.
• Sturm
Als Sturm gilt eine Windgeschwindigkeit von über 60 km/h.
Die Sturmversicherung deckt auch Hagel-, Schnee-, Felssturz-, Steinschlag- und Erdrutschschäden.
Katastrophenschäden wie Erdbeben, Hochwasser, Lawinen, Erdsenkung, Muren, Überschwemmung usw. sind nur eingeschränkt versicherbar. Es gibt nur ein paar Versicherer wo diese Schäden mit höheren Summen versichert werden können.
• Leitungswasser
Hier ist das Wasseraustreten aus Zu-und Ableitungsrohren sowie Heizungsrohren mitversichert.
Bruchschäden durch Korrosion oder Abnützung, Verstopfungs- und Dichtungsschäden sind bei den meisten Versicherungen versichert. Besonders wichtig ist, dass falls alle Hausbewohner das Haus über 48 Stunden verlassen (z.B. Urlaub), die Hauptwasserleitung vorher abgedreht wird.
Grundstückshaftpflicht schützt Sie als Haus-und Grundbesitzer gegen unberechtigte Ansprüche fremder Personen oder falls der Anspruch berechtigt sein sollte, reguliert diese Versicherung dann den Schaden mit dem Geschädigten.