Haushalt

Haushaltsversicherung
 
 
Die Haushaltsversicherung bietet für Einrichtungsgegenstände eines Haushaltes sowie für Personen die diesen Haushalt leben, Versicherungsschutz. Es ist unerheblich dabei ob diese Wohnung Ihnen gehört oder von Ihnen gemietet ist.
WICHTIG: Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass Sie bei einem Totalschaden alle Haushaltsgegenstände in gleicher Art und Güte neue beschaffen können. 
Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung die aus mehreren Sparten besteht.

Die wichtigsten Sparten werden hier kurz erklärt:

• Privat- und Sporthaftpflicht
• Feuer
• Sturm
• Leitungswasser
• Einbruchdiebstahl
• Glasbruch


• Privat-und Sporthaftpflicht
Wohl die wichtigste Sparte in Haushaltversicherung ist die Haftpflicht.
Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die den Versicherungsnehmer oder versicherten Personen wegen eines Personen-, Sach- oder eines Vermögensschadens betreffen.

Ein Beispiel:
Sie oder Ihr Kind verursachen als Fahrradfahrer ein Verkehrsunfall oder
beim Schifahren verursachen Sie oder Ihr Kind einen Zusammenstoß mit anderem Schifahrer der verletzt wird und womöglich Invalide bleibt. Entschädigung für Schmerzen, Dauerinvalidität und Verdienstentgang haben Sie zu tragen.

Nicht versichert: Schäden die durch Personen verursacht werden, die in selben Haushalt leben sowie Eigenschäden. Schäde durch Benützung und Verwendung von Kraftfahrzeugen. Vorsicht bei Kinder über 18 Jahren (gewöhnlich nicht mehr versichert)!!

• Feuer
Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Flugzeugabstürze sind grundsätzlich versichert.
Oft sind folgende Sachen oder Schäden nicht oder nur mit Einschränkung versichert: Brandherd, Verpuffung, Sengschäden, grobe Fahrlässigkeit usw., was die richtige Beratung unheimlich wichtigmacht.

• Sturm
Als Sturm gilt eine Windgeschwindigkeit von über 60 km/h.
Die Sturmversicherung deckt auch Hagel-, Schnee-, Felssturz-, Steinschlag- und Erdrutschschäden.
Katastrophenschäden wie Erdbeben, Hochwasser, Lawinen, Erdsenkung, Muren, Überschwemmung usw. sind nur eingeschränkt versicherbar.

• Leitungswasser
Hier ist das Austreten aus Zu-und Ableitungsrohren sowie Heizungsrohren mitversichert.
Bruchschäden durch Korrosion oder Abnützung, Verstopfungs- und Dichtungsschäden sind bei die meisten Versicherungen versichert.

• Einbruchdiebstahl
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung werden bis zu vereinbarten Summen ersetzt. Diese Summen unterscheiden sich gewöhnlich von Produkt zu Produkt. In der Diebstahlversicherung sind nicht nur Einrichtungsgegenstände versichert sonders auch die Sachen die sich in Kellerabteil befinden sowie Fahrräder in und vor dem Gebäude.

Nicht versichert sind z.B. Sachen oder Räumlichkeiten die nicht abgesperrt waren oder Diebstahl außerhalb versicherten Wohnung oder Grundstück.
Jeder Einbruch oder Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

• Glasbruch
Sämtliche Innen-und Gebäudeverglasungen sind versichert unabhängig von der Schadensursache.

Nicht versichert sind z.B.: optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, Glasgeschirr oder Ähnliches. Da die Deckung sehr von der Produktvariante verschiedener Versicherungen abhängt, lohnt es sich in die Bedienungen reinzuschauen.

Hier ist ein Beispiel für eine Haushaltsversicherungsdeckung.